Einsatzgebiet
Kfz-Gutachter in Bad Salzelmen
Bad Salzelmen gehört zu Schönebeck, es ist ein Stadtteil und keine eigene Stadt. Sole, Gradierwerk und ein eigener Bahnhalt bringen Besucher, und Besucher parken anders als Anwohner.
Stadtteil von Schönebeck mit eigenem Bahnhalt, 2,3 Kilometer südwestlich vom Markt
Vom Markt sind es 2,3 Kilometer nach Südwesten, zum Gradierwerk 2,7. Der Stadtteil führt einen eigenen Namen und hat mit Schönebeck-Bad Salzelmen eine eigene Bahnstation. Das verleitet dazu, ihn in der Schadenmeldung wie eine eigene Stadt zu behandeln. In die Adresszeile gehört Schönebeck, Bad Salzelmen steht als Stadtteil dahinter. Wer das sauber trennt, spart sich eine Rückfrage der Versicherung.
Auf den Besucherflächen stehen die Reihen enger als vor einem Wohnhaus, und die Fahrzeuge wechseln über den Tag mehrfach. Beides zusammen erzeugt ein Schadenbild, das im fließenden Verkehr selten vorkommt: Anstöße bei Schrittgeschwindigkeit, fast immer beim Ein- oder Ausparken, oft am Heck. Aufgenommen wird auf der Fläche, auf der das Fahrzeug steht.
Rangierschaden in Bad Salzelmen: langsam angestoßen, teuer geworden
Beim Rangieren wirkt die Kraft nicht auf einer breiten Fläche, sondern punktuell und tief. Eine Anhängerkupplung, eine Stoßfängerecke oder ein Poller trifft die Abdeckung genau dort, wo dahinter der Aufprallträger sitzt. Die Abdeckung federt zurück oder reißt an einer Halterung, und außen bleibt ein Bild, das nach Lackieren aussieht. Weiter innen kann der Träger trotzdem verformt und das Abschlussblech verzogen sein, und ist die Kraft bis dorthin gelaufen, sitzt die Verformung auch im Kofferraumboden. Diese Teile bestimmen die Schadenhöhe, und sie sind nicht zu sehen, solange nichts demontiert ist. Zur Aufnahme gehören deshalb die Spaltmaße rund um die Klappe, die Höhe der Anstoßstelle über der Fahrbahn und die Frage, ob im getroffenen Bereich Sensorik verbaut ist.
Was daraus werden kann, steht in einer abgeschlossenen Akte aus dem Bestand. Sichtbar war eine gebrochene Abdeckung. Darunter saßen ein deformierter Aufprallträger, ein beschädigtes Abschlussblech und eine Verformung im Kofferraumboden. Kalkuliert wurden 8.339,99 Euro, während der Fahrzeugwert bei 8.290 Euro lag. Ein Prozentpunkt darüber, und damit war die Sache entschieden: Reguliert wurde nicht die Reparatur, sondern der Totalschaden, im Gutachten mit 2.550 Euro Restwert. Das Auto hatte neun Jahre und 60.533 Kilometer hinter sich, also eine Laufleistung, die auf keinem Parkplatz auffällt. Wer bei einem solchen Fahrzeug nur einen Kostenvoranschlag einholt, bekommt eine Reparatursumme und erfährt nicht, ob sie überhaupt noch die richtige Rechnung ist.
Ortsfremde Unfallgegner: was auf dem Parkplatz vollständig sein muss
Auf einer Besucherfläche ist die Gegenseite häufig nicht von hier. Wer nach dem Gradierwerk zurück nach Hause fährt, ist am Abend zweihundert Kilometer weg, und damit fällt die Möglichkeit weg, die Sache am nächsten Tag noch einmal vor Ort zu klären. Was auf dem Parkplatz nicht aufgenommen wurde, ist danach Telefonarbeit oder gar nichts. Der häufigste Fehler ist die Handynummer auf einem Zettel. Eine Nummer ist keine Haftpflichtversicherung, und wird sie nach drei Tagen nicht mehr abgenommen, steht man ohne Gegner da. Gebraucht werden das Kennzeichen als Foto, der Halter mit Anschrift und der Versicherer. Fehlt der Versicherer, lässt er sich über das Kennzeichen noch ermitteln. Fehlt das Kennzeichen, fehlt alles.
Der zweite Punkt ist die Zeit. Ein auswärtiger Unfallgegner meldet den Schaden seiner Versicherung oft erst nach der Rückfahrt, manchmal gar nicht. Bis von dort etwas kommt, vergehen Tage, in denen dein Fahrzeug entweder steht oder mit einem Schaden bewegt wird, den niemand festgehalten hat. Beides ist unnötig. Die Aufnahme hängt nicht davon ab, ob sich die Versicherung schon gemeldet hat. Sie hängt nur daran, dass das Fahrzeug noch im Zustand nach dem Anstoß ist. Aus dem Termin kommen Schadenhöhe, Wertminderung und die Reparaturdauer, aus der sich der Nutzungsausfall ergibt. Erst damit hat die Gegenseite etwas, worauf sie antworten kann.
- Kennzeichen fotografieren statt abschreiben, ein Zahlendreher kostet Wochen
- Halter und Fahrer getrennt notieren, wenn es zwei Personen sind
- Versicherer und, soweit vorhanden, die Nummer des Versicherungsscheins
- Beide Fahrzeuge in Endstellung im Bild, bevor jemand weiterrangiert
- Nichts unterschreiben, was eine Schuld feststellt, auch nicht handschriftlich
Dazu passend
Weitere Bereiche im Einsatzgebiet
Schadenaufnahme in Bad Salzelmen
Ich komme dorthin, wo der Wagen abgestellt ist, auch über die Elbe. Für den Termin genügt ein Anruf.
Trifft dich am Unfall keine Schuld, rechne ich mein Honorar mit der Haftpflicht der Gegenseite ab.