Einsatzgebiet
Kfz-Gutachter für Felgeleben in Schönebeck
In einer abgeschlossenen Akte kostete die Instandsetzung 8.339,99 Euro, das Fahrzeug war 8.290 Euro wert. Diese Gegenüberstellung stellt in der Werkstatt niemand an, weil sie dort nicht hingehört.
Stadtteil von Schönebeck, 2,7 Kilometer südlich des Markts, mit eigenem Bahnhalt
Felgeleben liegt 2,7 Kilometer südlich vom Markt und hat einen eigenen Bahnhalt; im Stadtgebiet halten die Züge an vier Stationen. Nach einem Unfall ist der kurze Weg deshalb naheliegend: Wagen in einen Betrieb bringen, mit dem Zug weiter, am Abend telefonieren. Vernünftig ist das. Nur steht das Auto damit an einem Ort, an dem gearbeitet wird.
Aufhalten muss dich das nicht. Der Wagen bleibt, wo er ist, und ich komme dorthin: auf den Hof, in die Halle, an die Hebebühne. Aufnehmen, freigeben, danach darf geschraubt werden. Dreht man die Reihenfolge um, fehlt am Ende genau das, worüber später gestritten wird, und nachliefern kann es niemand.
Werkstatt informieren, bevor jemand ein Teil abschraubt
Ein Anruf im Betrieb reicht: Es kommt ein Sachverständiger, bis dahin bitte alles so lassen. Kaum jemand hat damit ein Problem, viele fragen von sich aus danach. Entscheidend ist nicht die Formulierung, sondern der Zustand des Fahrzeugs. Solange nichts gerichtet, nichts geschliffen und nichts nachlackiert wurde, lässt sich der Umfang vollständig feststellen. Ist eine Verkleidung bereits ab, ist das kein Drama, solange sie noch da ist und niemand dahinter angefangen hat. Der Rest läuft ohne dein Zutun: Ich stimme den Zugang mit dem Betrieb ab, nehme dort auf und gebe das Fahrzeug frei. Dabeisein musst du nicht. Die Besichtigung dauert selten länger als eine dreiviertel Stunde, danach kann der Betrieb weiterplanen. Die fertige Akte geht an dich, und du bestimmst, wer sie sonst noch zu sehen bekommt.
Warum die Reihenfolge mehr ist als Formsache, zeigt eine Akte aus dem Bestand. Anstoß von hinten, Stoßfängerabdeckung gebrochen, Aufprallträger deformiert, dazu Verformungen im Kofferraumboden. Die Instandsetzung hätte 8.339,99 Euro gekostet, der Fahrzeugwert lag bei 8.290 Euro. Das sind 101 Prozent, damit stand der Fall exakt auf der Grenze. Am Ende stand der Totalschaden in der Akte, mit 2.550 Euro Restwert. Das Auto war neun Jahre alt und hatte 60.533 Kilometer gelaufen. Hätte dort jemand mit dem Richten begonnen, wäre der Aufwand hinterher nur noch zu schätzen gewesen und die Grenze mit ihm. Bei einem Ergebnis, das an einem einzigen Prozentpunkt hängt, ist geschätzt zu wenig. Und die beiden Wege führen zu verschiedenen Beträgen: Repariert wird über die Instandsetzungskosten abgerechnet, beim Totalschaden über den Fahrzeugwert abzüglich Restwert, hier also 5.740 Euro.
- Im Betrieb anrufen: erst die Aufnahme, dann die Arbeit
- Nichts richten, nichts schleifen, nichts nachlackieren
- Ausgebaute Teile nicht entsorgen, sie gehören zur Akte
- Ersatzteile bestellen ja, einbauen erst nach der Freigabe
- Beim Melden durchgeben, in welchem Betrieb der Wagen steht
Werkstattfotos zeigen die Reparatur, nicht den Unfall
Bilder aus der Halle entstehen für den Kostenvoranschlag und für die eigene Ablage. Sie werden aus der Hand gemacht, meist ohne Maßstab, oft erst nachdem die Verkleidung ab ist. Hinterher lässt sich damit nicht mehr sagen, in welcher Höhe über der Fahrbahn der Anstoß saß und in welche Richtung die Spur läuft. Bei einer Streifspur ist das die ganze Frage. In einer Akte aus meinem Bestand waren Kotflügel und Tür vorn links getroffen, dazu die Schwellerleiste: 4.294,51 Euro bei einem Fahrzeugwert von 7.250 Euro, das sind 59 Prozent, plus 150 Euro Wertminderung. Von außen sieht so etwas nach einem Kratzer aus. Erst unter streifendem Licht zeigt sich, wie weit die Verformung wirklich reicht, und genau dieses Licht setzt in der Halle niemand. Bestreitet der Gegner den Hergang, entscheidet die Aufnahme und nicht der Eindruck.
Der zweite Punkt ist der Umfang. Auf einem Kostenvoranschlag steht genau eine Auskunft, nämlich was die Instandsetzung in diesem Betrieb kostet. Er sagt nichts zur Wertminderung, nichts zum Nutzungsausfall und nichts zum Fahrzeugwert, an dem sich entscheidet, ob die Reparatur überhaupt der richtige Weg ist. Das ist kein Vorwurf an die Betriebe, es ist schlicht nicht ihre Aufgabe. Für dich heißt es trotzdem, dass drei von vier Größen fehlen, aus denen deine Forderung besteht. Der Fall mit den 8.290 Euro Fahrzeugwert wäre auf Werkstattpapier eine ganz gewöhnliche Reparatur gewesen. Erst der Vergleich mit dem Wert hat daraus einen Totalschaden gemacht, und erst dadurch kam der Restwert von 2.550 Euro überhaupt zur Sprache. Der Betrieb hätte einfach repariert, und niemand hätte ihm daraus einen Vorwurf machen können.
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Schadenaufnahme in Felgeleben
Ich komme dorthin, wo der Wagen abgestellt ist, auch über die Elbe. Für den Termin genügt ein Anruf.
Trifft dich am Unfall keine Schuld, rechne ich mein Honorar mit der Haftpflicht der Gegenseite ab.